Wesentliche Grundlagen
Inklusion
Inklusion ist nicht nur eine gute Idee, sondern ein Menschenrecht. Inklusion bedeutet, dass kein Mensch ausgeschlossen, ausgegrenzt oder an den Rand gedrängt werden darf.
Als Menschenrecht ist Inklusion unmittelbar verknüpft mit den Ansprüchen auf Teilhabe, Freiheit, Gleichheit und Solidarität. Nur in einer für Vielfalt offenen Gesellschaft kann Inklusion gelingen. Dafür treten alle Partner*innen der Initiative Kassel aktiv ein und beziehen sich dabei auf die sieben Dimensionen von Vielfalt, wie sie in der Charta der Vielfalt beschrieben werden (Alter, ethnische Herkunft und Nationalität, Geschlecht und geschlechtliche Identität, körperliche und geistige Fähigkeiten, Religion und Weltanschauung, sexuelle Orientierung, soziale Herkunft).
Die Initiative Kassel ist davon überzeugt, dass Chancengleichheit und soziale Teilhabe nur durch gezielte Unterstützung hergestellt werden können, die als gesamtgesellschaftliche Aufgabe anzusehen ist. Beispiele dafür sind Bildungs- und Qualifizierungsangebote für Menschen mit Migrationshintergrund, individuelle Assistenzleistungen für Menschen mit Behinderungen oder Förderangebote für benachteiligte Kinder und Jugendliche auch und insbesondere zur Verhinderung von Kinderarmut.
Partizipation
Für junge Menschen gibt es als Mitglied von Jugendverbänden, Sportvereinen und Religionsgemeinden neben der Partizipation vor Ort und innerhalb der Strukturen auch die Möglichkeit, sich im Rahmen von Angeboten der Jugendhilfe gesellschaftlich im Sinne der eigenen Interessen zu beteiligen.
Generationengerechtigkeit
Allzu oft werden in politischen und gesellschaftlichen Fragen die Interessen von Kindern und Jugendlichen nicht oder nur nachrangig berücksichtigt, was sich gerade in der Corona-Pandemie besonders deutlich gezeigt hat.
Die Initiative Kassel versteht sich als Anwältin der Interessen von Kindern und Jugendlichen, indem sie aktiv für Generationengerechtigkeit eintritt.