Das Gewaltschutzkonzept und seine Folgen …
Seit 2021 sind Träger*innen und Einrichtungen dazu verpflichtet ein Gewaltschutzkonzept zu entwickeln.
VIVA hat sich der Aufgabe gestellt!
„Schutz“ ist eine der drei Säulen (Schutz, Förderung und Beteiligung) der Kinderrechte, die gleichberechtigt nebeneinanderstehen.
Wir die VIVA Stiftung und ihre Mitarbeiter*innen, haben sich vor einiger Zeit auf den Weg gemacht ein Gewaltschutzkonzept für unsere Mitarbeiter*innen und unsere Klient*innen zu konzipieren.
Eine Folge des Sich-auf-den-Weg-machen ist unter anderem die Entstehung der „AG Gewaltschutzkonzept“, an der verschiedene Expert*innen aus unseren unterschiedlichen Fachbereichen mit unterschiedlich geschulten Blicken gemeinsam daran arbeiten, wie wir uns und alle Mitmenschen, die uns aufsuchen oder von uns aufgesucht werden, vor Gewalt schützen können.
Dieses oberste Ziel, welches wir als Stiftung gemeinsam mit allen Mitarbeitenden verfolgen, bringt natürlich, wer hätte es gedacht, weitere Folgen mit sich …
Unter anderem ist daraus ein regelmäßiger und enger Austausch der verschiedenen Fachbereiche gemeinsam mit dem Betriebsrat entstanden, einzelne Einrichtungen haben sich bereist jetzt schon intensiv mit der Risikoanalyse und den Leitsätzen beschäftigt.
Sie haben schon einiges an Rückmeldung und konstruktive Kritik an die AG weitergegeben und wir freuen uns noch auf die anderen Stimmen, die im laufe der Zeit dazu kommen werden.
Fragen wie,
- wo sind Gefahrenquellen?
- an welchen Stellen sind wir bereits gut und wo müssen wir noch nachbessern?aber vor allem,
- auf welche gemeinsame Haltung und auf welches gemeinsames Ziel können wir uns verständigen?
tauchen auf und erwarten Antworten.
Natürlich gelingt das nicht von heute auf morgen, es ist ein Prozess in den wir eingestiegen sind, in welchem wir uns miteinander und auch mit unseren inneren Bildern auseinandersetzen und uns immer wieder „hinterfragen“.