Hilfen zur Erziehung
Sozialpädagogische Familienhilfe
§31 SGB VIII
Um die Lebensbedingungen von Kindern und Jugendlichen zu verbessern und sie in ihrer Entwicklung zu fördern, stärken wir die Selbsthilfekompetenzen der Eltern und der Familien insgesamt.
Die SPFH laut §31 SGB VIII ist eine Unterstützung, die sich an Familien mit vielfältigen Belastungen und Problemlagen richtet, wie zum Beispiel Fragen des Alltagsmanagements, der Erziehung, der Konfliktbewältigung, des Umgangs miteinander sowie mit Ämtern und Institutionen.
Wir orientieren uns am Familiensystem und dessem sozialen Netzwerk. Unsere Mitarbeiter*innen verfügen über system-methodische Kenntnisse, die sie in der Arbeit mit den Familien gezielt einsetzen. Sprachbarrieren können teilweise durch mehrsprachige Mitarbeiter*innen abgebaut werden.
Erziehungsbeistand
§30 SGB VIII
Unsere flexiblen Angebote richten sich an Kinder und Jugendliche als Unterstützung bei der Umsetzung notwendiger Entwicklungsschritte. In der Regel stehen klar umrissene Problemlagen wie z. B. Schulverweigerung, delinquentes Verhalten, niedrige Frustrationstoleranz, usw. im Mittelpunkt. Betroffene Eltern erfahren dadurch Entlastung und Unterstützung. Art und Umfang der Betreuung richten sich nach den individuellen Bedarfen.
Unsere Mitarbeiter*innen greifen dabei auf ein breites Spektrum an Methoden und Angeboten zurück. In unserem Selbstverständnis arbeiten wir partizipativ und ressourcenorientiert, so dass der Wille der Klient*innen in der Ausgestaltung der Hilfen ein Leitmotiv in der praktischen Arbeit ist.
Unser Hauptziele sind der Verbleib von Kindern und Jugendlichen in ihren Familien, die erfolgreiche Bewältigung von Krisen und die Unterstüzung bei Übergängen.
Hilfen für junge Volljährige
§41 SGB VIII
In unseren Hilfen für junge Volljährige unterstützen wir auch nach der Vollendung des 18. Lebensjahres im Übergang zu einer eigenverantwortlichen und selbstständigen Lebensführung.
Schwerpunkte sind u. a. die Sicherung des Lebensunterhalts, die Wohnungssituation, die bisherige und zukünftige Ausbildung und die psychosoziale Situation.
Das Angebot richtet sich z. B. an Careleaver und junge Menschen, die in den ersten Jahren des Erwachsenseins Unterstützung bei der Bewältigung von Ungewissheiten Orientierung und Begleitung wünschen oder benötigen.
Familienaktivierung
§27 (2) SGB VIII
Das Leistungsangebot FAKT richtet sich an Familien in akuten Krisensituationen. FAKT ist ein zeitlich auf vier bis sechs Wochen begrenztes, intensives Angebot zur Klärung der familiären Situation. Der Einsatz ist in der Regel kurzfristig möglich.
Der Grundgedanke der Familienaktivierung liegt in der Annahme, dass jede Familie über Potenziale und Ressourcen verfügt, die im Alltag genutzt werden können.
Unsere konsequente Haltung, alle erkennbaren Ansätze von Fähigkeiten und Stärken hervorzuheben und anzuerkennen, steigert in der Praxis bereits nach kurzer Zeit enorm die Motivation, die Situation zu verändern.
FAKT bedeutet, dass zwei unserer Mitarbeiter*innen mit einer Zusatzqualifikation in Familienaktivierung, intensiv mit den Familien in deren Lebensumfeld arbeiten.
Sie aktivieren die Selbsthilfepotenziale und Ressourcen der Familie, stärken die Eltern in ihrer Erziehungskompetenz und fördern die Tragfähigkeit des Familiensystems. Dabei haben die Sicherheit und das Wohlergehen der Kinder/Jugendlichen oberste Priorität.
Rückführungsmanagement
§27 (2) SGB VIII
Auch wenn die Verhältnisse manchmal schwierig sind: Die Familie ist für Kinder und Jugendliche kaum zu ersetzen.
So hat – selbst wenn stationäre Jugendhilfe zunächst notwendig ist – die Rückführung in die Familie Priorität.
Die Rückführung besteht aus 3 Phasen:
Phase 1 Clearingphase
Das Clearing dient der Beantwortung der Frage, ob ein weiterer Verbleib des Kindes in einer stationären Einrichtung notwendig ist. Um diese Frage zu klären, arbeiten wir zunächst intensiv mit den Eltern, der stationären Einrichtung etc. Wir reflektieren mit ihnen die Gründe, die für die Herausnahme des Kindes aus der Familie gesprochen haben und prüfen, was sich seitdem positiv verändert hat. Sowohl mit dem Kind bzw. der*dem Jugendlichen als auch mit der Familie und anderen wichtigen Bezugspersonen prüfen wir Motivation und Befürchtungen, Lebenssituation, Problemfelder – aber auch Ressourcen.
Phase 2 Rückführungsphase
An die Clearingphase schließt sich ggf. das Rückführungsphase an. Hier ist das Ziel, die Familie und das Kind bzw. die*den Jugendlichen durch methodisches Vorgehen bei der Rückkehr zu unterstützen.
Dabei arbeiten wir weiterhin eng mit allen anderen beteiligten Institutionen zusammen.
Phase 3 Stabilisierungsphase
Bei Bedarf kann die Familie in der Stabilisierungsphase bis zu 6 Monaten weiter begleitet werden.
Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
§35a SGB VIII
Dieses Angebot richtet sich über das Angebot Betreuungshelfer*in/Erziehungsbeistand hinaus an Kinder und Jugendliche, die Traumafolgestörungen aufweisen, ausgeprägte Beziehungsstörungen haben oder bei denen in vielen Lebensbereichen mangelnde Alltagskompetenzen und Entwicklungsrückstände vorliegen.
Wenn dadurch äußere Strukturen nicht dauerhaft akzeptiert oder eingehalten werden können, sind (teil-) stationäre
Angebote i. d. R. keine Option, so dass wir hier eine passende ambulante Alternative anbieten können.
Das Ziel ist Abwendung einer drohenden seelischen Behinderung. Art und Umfang der Hilfe richten sich nach dem individuellen Bedarf.